Ablauf eines Bußgeldverfahrens
Ablauf eines Bußgeldverfahrens?
Erlässt die Bußgeldbehörde einen Bußgeldbescheid, so wird sie Sie zunächst anhören. Sie sollten sich zu dem Vorfall nicht einlassen. Dazu sind Sie nicht verpflichtet. Sie haben ein Aussageverweigerungsrecht. Sie müssen jedoch die Angaben zu Ihren persönlichen Daten ausfüllen und den ausgefüllten Anhörungsbogen an die Bußgeldbehörde zurück schicken.
Entscheidet sich die Bußgeldbehörde einen Bußgeldbescheid zu erlassen, so wird sie den Bußgeldbescheid ausfertigen und Ihnen diesen mittels einer Postzustellungsurkunde zustellen lassen.
Sieht die Bußgeldbehörde keinen Verstoß, so stellt sie das Verfahren ein.