verkehrs-psycholgischer Beratungskurs
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Bußgeldverfahren verursachen regelmäßig 500 bis 800 € Rechtsanwaltskosten. Zusätzlich fallen Gerichtskosten und ggf. teure Gutachterkosten an. Nicht selten müssen in der Praxis zweifelhafte Bußgelder oder Urteile akzeptiert werden, weil der nicht rechtschutzversicherte Beschuldigte das Kostenrisiko von ggf. mehrern tausend Euro scheut. Rechtsschutzversicherungen übernehmen bei Bußgeld- und Verkehrsstraf- und Zivilverfahren rund um das Thema Auto und Verkehr sämtliche Rechtsanwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten. Jeder Verkehrsteilnehmer sollte sich für wenig Geld im Jahr rechtschutzversichern. Vvergleichen Sie jetzt und fahren Sie ab sofort mit einem besseren Gefühl! (Bitte hier klicken!)
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verkehrs-psycholgischer Beratungskurs
Falls Sie Ihren Führerschein nicht abgeben wollten, haben Sie auf Anordnung der Fahrerlaubnisbehörde nach Ihrem ersten A- Verstoß bzw. nach Ihren ersten zwei B-Verstößen ein Aufbauseminar absolviert. Begehen Sie dann nach der Teilnahme an einem Aufbauseminar wieder einen A- Verstoß bzw. zwei weitere B-Verstöße so wird Sie die Fahrerlaubnisbehörde schriftlich verwarnen und weist Sie auf die Möglichkeit zur freiwilligen Teilnahme (innerhalb von 2 Monaten) an einem verkehrs-psychologischen Beratungskurs hin. Bitte verwechseln Sie diesen verkehrs-psychologischen Beratungskurs nicht mit einer MPU (Medizinisch-psychologischen Untersuchung). Eine Verpflichtung zur Teilnahme an dem verkehrs-psychologischen Beratungskurs besteht nicht. Die Fahrerlaubnisbehörde kann Sie demnach nicht zu einer Teilnahme zwingen. Durch eine Teilnahme an einem verkehrs-psychologischen Beratungskurs können Sie aber insgesamt zwei Punkte im Verkehrszentralregister (VZR) abbauen. Diese Möglichkeit sollten Sie unter Umständen nutzen.