Verkehrszentralregisterauskunft

Verkehrszentralregisterauskunft

Holen Sie möglichst zeitnah mit der Verkehrsordnungswidrigkeit eine aktuelle Verkehrszentralregisterauskunft ein. Dort können Sie ersehen, ob bzw. in welcher Höhe bereits Punkte eingetragen sind. Häufig sind mehr Punkte in Flensburg registriert, als Sie denken, da auch ggf. mehrere Jahre zurückliegende Punkte noch nicht gelöscht werden konnten, da eine Tilgungshemmung vorlag. Sie haben ab bestimmten Punktzahlen (ab 8 bzw. ab 14 Punkten) die Möglichkeit bzw. die Pflicht, Aufbauseminare oder Nachschulungen zu besuchen. Mit Kenntnis Ihrer aktuellen Punktzahlen können Sie ersehen, ob Ihnen eine Maßnahme der Führerscheinbehörde droht und ob Sie ggf. rechtzeitig vor Rechtskraft des neuen, jetzt drohenden Bußgeldbescheides, noch Punkte durch den Besuch einer Nachschulung abbauen können.



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Verkehrspsychologische Beratungen
Verhinderung: Maßnahmen der Führerscheinbehörde