Verkehrspsychologische Beratungen
Verkehrspsychologische Beratungen
Bis zur Hauptverhandlung haben Sie zudem die Möglichkeit, und das stellt die goldene Regel Nummer 3 dar, ein Aufbauseminar bzw. eine verkehrspsychologische Beratung zu absolvieren. Eine solche verkehrspsychologische Beratung ist nicht ganz günstig und kostet zwischen 300 und 500 €. Haben Sie jedoch vor einer Hauptverhandlung eine solche verkehrspsychologische Beratung absolviert, so wird das Gericht ganz regelmäßig die Dauer der Sperrfrist zwischen 1 und 3 Monaten reduzieren. Hiervon wird ein Gericht auch regelmäßig Gebrauch machen. Dies hat für Sie den erheblichen Vorteil, dass z. B. statt einer Sperrfrist von insgesamt 12 Monaten eine Sperrfrist von 10 Monate festgesetzt wird. Insbesondere für Personen, die beruflich auf den Führerschein angewiesen sind, kann dies einen ganz wesentlichen Unterschied ausmachen.
Die Zeit bis zur Hauptverhandlung können Sie jedoch auch dazu nutzen, um dem Gericht zu vermitteln, wie dringend Sie auf den Führerschein angewiesen sind. Dies wird zwar in den meisten Fällen nicht zu einem milderen Urteil führen, kann allerdings auch nicht schaden. Sie sollten dem Gericht ggf. schon deutlich machen, was es erhebliche Nachteile für Sie haben würden, wenn der Führerschein entzogen wird, ggf. führt dies in Einzelfällen zu einer Reduzierung der Sperrfrist. Besorgen Sie sich daher möglichst stichhaltige schriftliche Unterlagen. Dies können z. B. Stellungnahmen Ihres Arbeitgebers sein, Stellungnahmen von freiwilligen Einrichtungen wie Freiwilliger Feuerwehr, Deutsches Rotes Kreuz, etc., schriftliche Stellungnahmen von Personen, die Sie betreuen, wie z. B. nahe Familienangehörige. Je mehr Unterlagen Sie dem Gericht vorlegen können, desto eher wird ein Gericht ggf. bereit sein, eine Sperrfrist zu verkürzen oder eine mildere Strafe zu verhängen.