Versicherungsrechtliche Ansprüche:
Versicherungsrechtliche Ansprüche:
Im Falle einer Trunkenheitsfahrt müssen Sie damit rechnen, dass Sie Probleme mit Ihren Versicherungen bekommen.
Zum einen ist denkbar, dass die Kaskoversicherung bei der Schadenanzeige die Regulierung verweigert. Bei einer Trunkehnheitsfahrt kann sich die Versicherung ggf. auf den Standpunkt stellen, dass aufgrund der Straftat der Versicherungsschutz ganz oder teilweise entfallen ist. Insofern müssen Sie damit rechnen, dass man Ihren Anspruch aus der Kaskoversicherung ggf. gänzlich ablehnt. In einem solchen Fall sollten Sie auf jeden Fall von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht prüfen lassen, ob der Anspruch tatsächlich dem Grunde nach entfallen ist.
Im Rahmen der Haftpflichtversicherung wird die Versicherung zunächst den Schaden im Außenverhältnis zu dem geschädigten Dritten ausgleichen. Dazu ist die Versicherung verpflichtet. Jedoch ist im Rahmen einer Trunkehnheits es denkbar, dass ggf. die Versicherung bei Ihnen Regress nimmt. Die Versicherung kann ggf. bis zu 5.000 € bei Ihnen regressieren, wenn eine Obliegenheitsverletzung des Versicherungsvertrages vorliegt. Falls ein solches Schreiben von der Versicherung Ihnen zugeht, sollten Sie jedenfalls anwaltlich prüfen lassen, ob der Regress der Höhe und dem Grunde nach gerechtfertigt ist.
Zudem müssen Sie damit rechnen, dass ggf. die Versicherung den Vertrag mit Ihnen kündigen wird.