Abstand
Abstand | |||
12 | Erforderlichen Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten | 4 Abs. 1 Satz 1 49 Abs. 1 Nr. 4 | |
12.1 | bei einer Geschwindigkeit bis 80 km/h | 25 € | |
12.2 | - mit Gefährdung | 4 Abs. 1 Satz 1 1 Abs. 2 49 Abs. 1 Nr. 1, 4 | 30 € |
12.3 | - mit Sachbeschädigung | 35 € | |
12.4 | bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h, sofern der Abstand in Metern nicht weniger als ein Viertel des Tachowertes betrug | 4 Abs. 1 Satz 1 49 Abs. 1 Nr. 4 | 35 € |
12.5 | bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h, sofern der Abstand in Metern weniger als ein Viertel des Tachowertes betrug | Bußgelder in €. Zur Tabelle Abstandsunterschreitung bitte hier klicken! | |
12.6 | bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h, sofern der Abstand in Metern weniger als ein Viertel des Tachowertes betrug | Bußgelder in €. Zur Tabelle Abstandsunterschreitung bitte hier klicken! | |
13 | Als Vorausfahrender ohne zwingenden Grund stark gebremst | ||
13.1 | - mit Gefährdung | 4 Abs. 1 Satz 2 1 Abs. 2 49 Abs. 1 Nr. 1, 4 | 20 € |
13.2 | - mit Sachbeschädigung | 30 € | |
14 | Den zum Einscheren erforderlichen Abstand von dem vorausfahrenden Fahrzeug außerhalb geschlossener Ortschaften nicht eingehalten | 4 Abs. 2 Satz 1 49 Abs. 1 Nr. 4 | 25 € |
15 | Mit Lastkraftwagen (zulässiges Gesamtgewicht über 3,5 t) oder Kraftomnibus bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h auf einer Autobahn Mindestabstand von 50 m von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten | 4 Abs. 3 49 Abs. 1 Nr. 4 | 80 € |