Achslast, Gesamtgewicht, Anhängelast

  Achslast, Gesamtgewicht, Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen    
254 Gegen die Pflicht zur Feststellung der zugelassenen Achslasten oder Gesamtgewichte oder gegen Vorschriften über das Um- oder Entladen bei Überlastung verstoßen 31c Satz 1, 4 Halbsatz 2 69a Abs. 5 Nr. 4c 50 €
  Ausnahmen    
255 Urkunde über eine Ausnahmegenehmigung auf Verlangen nicht ausgehändigt 70 Abs. 3a Satz 1 69a Abs. 5 Nr. 7 10 €
  Achslast, Gesamtgewicht, Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen    
198 Kraftfahrzeug, Anhänger oder Fahrzeugkombination in Betrieb genommen, obwohl die zulässige Achslast, das zulässige Gesamtgewicht oder die zulässige Anhängelast hinter einem Kraftfahrzeug überschritten war 34 Abs. 3 Satz 3, Abs. 8 31d Abs. 1 42 Abs. 1, 2 Satz 2 69a Abs. 3 Nr. 4  
198.1 bei Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t oder Kraftfahrzeugen mit Anhängern, deren zulässiges Gesamtgewicht 2 t übersteigt   Tabelle 3 Buchstabe a
198.2 bei anderen Kraftfahrzeugen bis 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht   Tabelle 3 Buchstabe b
199 Als Halter die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs, eines Anhängers oder einer Fahrzeugkombination angeordnet oder zugelassen, obwohl die zulässige Achslast, das zulässige Gesamtgewicht oder die zulässige Anhängelast hinter einem Kraftfahrzeug überschritten war 31 Abs. 2 i.V.m. 34 Abs. 3 Satz 3, Abs. 8 42 Abs. 1, 2 Satz 2 31d Abs. 1 69a Abs. 5 Nr. 3  
199.1 bei Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t oder Kraftfahrzeugen mit Anhängern, deren zulässiges Gesamtgewicht 2 t übersteigt   Tabelle 3 Buchstabe a
199.2 bei anderen Kraftfahrzeugen bis 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht   Tabelle 3 Buchstabe b
200 (weggefallen)    
Abstand
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