Parkdauer überschritten

  Verstöße gegen Parkzeiten
63 An einer abgelaufenen Parkuhr, ohne vorgeschriebene Parkscheibe, ohne Parkschein oder unter Überschreiten der erlaubten Höchstparkdauer geparkt ( 12 Abs. 2 StVO) 13 Abs. 1, 2 49 Abs. 1 Nr. 13 5 €
63.1 bis zu 30 Minuten   5 €
63.2 bis zu 1 Stunde   10 €
63.3 bis zu 2 Stunden   15 €
63.4 bis zu 3 Stunden   20 €
63.5 länger als 3 Stunden Sorgfaltspflichten beim Ein- und Aussteigen   25 €
Ortskenntnis bei Fahrgastbeförderung
Personenbeförderung