Personenbeförderung
Personenbeförderung,Sicherungspflichten | |||
97 | Gegen eine Vorschrift über die Mitnahme von Personen auf oder in Fahrzeugen verstoßen | 21 Abs. 1, 2, 3 49 Abs. 1 Nr. 20 | 5 € |
98 | Als Kfz-Führer oder als anderer Verantwortlicher bei der Beförderung eines Kindes nicht für die vorschriftsmäßige Sicherung gesorgt (außer in KOM über 3,5 t zulässige Gesamtmasse) | 21 Abs. 1a Satz 1 21a Abs. 1 Satz 1 49 Abs. 1 Nr. 20, 20a | |
98.1 | bei einem Kind | 30 € | |
98.2 | bei mehreren Kindern | 35 € | |
99 | Als Kfz-Führer Kind ohne jede Sicherung befördert oder als anderer Verantwortlicher nicht für eine Sicherung eines Kindes in einem Kfz gesorgt (außer in KOM über 3,5 t zulässige Gesamtmasse) oder als Führer eines Kraftrades Kind befördert, obwohl es keinen Schutzhelm trug | 21 Abs. 1a Satz 1 21a Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 49 Abs. 1 Nr. 20, 20a | |
99.1 | bei einem Kind | 40 € | |
99.2 | bei mehreren Kindern | 50 € | |
100 | Vorgeschriebenen Sicherheitsgurt während der Fahrt nicht angelegt | 21a Abs. 1 Satz 1 49 Abs. 1 Nr. 20a | 30 € |
101 | Während der Fahrt keinen geeigneten Schutzhelm getragen | 21a Abs. 2 Satz 1 49 Abs. 1 Nr. 20a | 15 € |