Cannabis im Straßenverkehr

Fahrerlaubnis und Cannabiskonsum und -besitz

Entzug der Fahrerlaubnis und MPU nach Cannabiskonsum und Cannabisbesitz verhindern:

Jedes Jahr werden eine Vielzahl von strafrechtlichen und führerscheinrechtlichen Verfahren eingeleitet, weil Inhaber einer Fahrerlaubnis im Besitz von Cannabis festgestellt worden sind oder die Betroffenen außerhalb oder innerhalb des Straßenverkehrs Cannabis konsumiert haben.

Nach dem Konsum und dem Besitz von Cannabis (in sämtliche Darreichungsformen wie Haschisch, Marihuana, Haschischöl etc.) muss der Inhaber einer Fahrerlaubnis damit rechnen, dass die Strafverfolgungs- und /oder Führerscheinbehörden gegen den Betroffenen ermitteln bzw. Maßnahmen ergreifen. Neben Geld- und Freiheitsstrafen droht einem Inhaber einer Fahrerlaubnis stets der Entzug der Fahrerlaubnis. Aus diesem Grund sollte der Betroffene unverzüglich prüfen lassen, wie eine Maßnahme der Führerscheinbehörde bzw.- der sofortige Entzug der Fahrerlaubnis verhindert werden kann. Regelmäßig werden im Hinblick auf eine Maßnahme durch die Führerscheinbehörde die Weichen schon im Ermittlungs- bzw. Bußgeldverfahren gestellt. Fehler und falsche Angaben in diesem Stadium sind nur schwer zu korrigieren. Daher sollte frühstmöglich fachanwaltlicher Beistand zu Rate gezogen werden.

Nicht selten beziehen sich die Strafverfolgungs-, Bußgeld bzw. Fahrerlaubnisbehörden auf Blutwerte. Hier wird zum einen auf den Wirkstoff von Cannabis dem THC (Tetrahydrocannabiol) abgestellt. Zum anderen ist der THC-COOH-Wert (Tetrahydrocannabiol-Carbonsäure) von besonderer Relevanz. Folgende Werte werden von den Fahrerlaubnisbehörden regelmäßig zur Bewertung der Fahreignung herangezogen:

Der THC-Wert gibt Aufschluss darüber, inwieweit der Betroffene zum Beispiel beim Steuern eine PKW unter dem Einfluss/ der Wirkung des Wirkstoffes von Cannabis THC stand.

Aussagekraft von Laborwerten

Kommt der Fahrerlaubnisinhaber der Anordnung nicht nach, so kann die Entziehung der Fahrerlaubnis angeordnet werden, da dann der Schluss auf die Nichteignung zulässige weise gezogen werden kann. Aber Achtung! Der Entzug der Fahrerlaubnis kann bei Nichtbeibringung des ärztlichen oder des medizinisch-psychologisches Gutachtens nur erfolgen, wenn die Anordnung des ärztlichen oder des medizinisch-psychologisches Gutachtens formell und materiell rechtmäßig war. Hier sind die materiellen Vorraussetzungen im Detail zu prüfen. Hier ist zu prüfen, ob die Fahrerlaubnisbehörde nach den einschlägigen Regelungen (im Besonderen § 46 Fev iVm. § 14 FeV) die Beibringung des ärztlichen oder des medizinisch-psychologisches Gutachtens überhaupt anordnen konnte.

Zudem sind auch die so genannten formellen Vorraussetzungen dezidiert zu prüfen. Die Fahrerlaubnisbehörde muss strenge formelle Vorgaben in den Anordnung erfüllen. Das bedeutet, dass die Fahrerlaubnisbehörde zum Beispiel eine Vielzahl von bestimmten Angaben machen muss, damit die Anordnung formell rechtmäßig ist. So hat der VGH Mannheim z.B. ausgeurteilt, dass die fehlende Angabe der konkreten Fragestellung zur Unwirksamkeit der Anordnung führt und daher der Schluss auf die Nichteignung und damit die Entziehung der Fahrerlaubnis nicht rechtmäßig war.

Die Maßnahmen von Fahrerlaubnisbehörden sind daher trotz umfangreicher Rechtsprechung in jedem Fall kritisch zu hinterfragen. Wer einer Anordnung ungeprüft nachkommt, verliert am Ende ggf. ohne Grund seinen Führerschein, fällt durch eine nicht notwendige MPU oder gibt für MPU-Vorbereitungskurse viel Geld aus.

In jedem Fall ist die Anordnung der Beibringung eines MPU-Gutachtens oder eines ärztlichen Gutachtens auf folgende Möglichkeiten hin zu überprüfen:

Überprüfung der Maßnahme ist zwingend!

Überprüfung durch Spezialisten notwendig:

Rechtsanwalt Dr. Pott ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht und beschäftigt sich als Fachautor einschlägiger Literatur insbesondere mit den Auswirkungen von Straf- und Bußgeldverfahren auf etwaige Reaktionen von Fahrerlaubnisbehörden.

In unzähligen Straf- und Führerscheinverfahren konnte Rechtsanwalt Dr. Pott seine Mandanten vor einer Entziehung der Fahrerlaubnis bewahren. Gerade der Bereich „Drogen im Straßenverkehr“ und die Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis kann verlässlich nur von wirklichen Spezialisten im ganzen überschaut werden. Diese Übersicht im Zusammenhang mit exakten Detail- und Urteilskenntnissen ist die Vorraussetzung um den Betroffenen optimal verteidigen zu können.

Dr. Pott verfügt aufgrund der langjährigen Erfahrung im Verkehrsrecht und in der Praxis der Fahrerlaubnisbehörden über die Kenntnisse, die notwendig sind, um Betroffene vor Fahrerlaubnisbehörden und Verwaltungs- und Strafgerichten kompetent zu vertreten. Dies ist die Grundlage für die bestmögliche Vertretung des Mandanten, um eine Entziehung der Fahrerlaubnis schon im Keim zu verhindern.

Falls Ihnen der Entzug der Fahrerlaubnis wegen Alkohol oder in Bezug auf den Besitz oder Konsum von Cannabis droht oder gegen Sie bereits ein Ermittlungsverfahren oder Bußgeldverfahren eingeleitet worden ist oder droht, können auch Sie sich per Email (pott@rpp.de) an Rechtsanwalt Dr. André Pott wenden. Für die Prüfung der Erfolgsaussichten werden in der Regel 100 € (inklusive Mehrwertsteuer) als Vorschuss angefordert. Die Möglichkeiten der weiteren Vertretung und etwaige weitere Kosten werden dann im Anschluss erörtert.

Falls Sie rechtsschutzversichert sind, werden die Kosten in der Regel von der Rechtschutzversicherung erstattet.