Antwort6

Rechte des Käufers beim Mangel

Im dem Fall, dass Ihr Fahrzeug tatsächlich einen Sachmangel im Sinn des § 434 BGB schon bei Übergabe des Fahrzeugs an Sie aufwies, haben Sie grundsätzlich folgende Rechte:

-Nachbesserung bzw. Neulieferung
-Rücktritt
-Minderung
-Schadensersatz

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