Antwort6
Rechte des Käufers beim Mangel
Im dem Fall, dass Ihr Fahrzeug tatsächlich einen Sachmangel im Sinn des § 434 BGB schon bei Übergabe des Fahrzeugs an Sie aufwies, haben Sie grundsätzlich folgende Rechte:
-Nachbesserung bzw. Neulieferung
-Rücktritt
-Minderung
-Schadensersatz