Antwort7

Verbraucher

„Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.“

Das bedeutet: Kaufen Sie Ihr Fahrzeug als Privatperson zum privaten Gebrauch dann sind Sie Verbraucher im Sinn des BGB.

Rechtsschutzversicherung jetzt abschließen!

Antwort6
Antwort8