Antwort52
Diebstahl
Ein Pkw-Diebstahl ist nur versichert, wenn Sie eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben. In der Regel wird bei einem Diebstahl dann der sog. Wiederbeschaffungswert ersetzt.
In der Praxis können sich im Zusammenhang mit dem Versicherungsschutz bei Entwendung eines Fahrzeugs zahlreiche Probleme ergeben.
So sind Sie z.B. verpflichtet, den Diebstahl unverzüglich zu melden, Anzeige bei der Polizei zu erstatten und nach ihren Kräften an der Aufklärung des Diebstahls mitzuarbeiten. Tun sie das nicht, kann man Ihnen die Verletzung sog. Obliegenheiten vorwerfen mit der Folge, dass der Versicherungsschutz erlöschen kann.
Ein anderes Problem ist die grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls. Es gibt hierzu eine umfangreiche Rechtsprechung. Bitte nutzen Sie diesbezüglich auch unsere Urteilsdatenbank. So kann es z.B. grob fahrlässig sein, die Autoschlüssel im Flur ungeschützt abzulegen und die Verandatür über Nacht offen zu lassen, auch wenn die Wohnung nicht verlassen wurde. Wird der Diebstahl dann mittels der gestohlenen Autoschlüssel ermöglicht, wird wegen grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls der Versicherungsschutz unter Umständen vollständig erlöschen.