Antwort19

Haftpflicht

Im Fall eines Unfalls werden oftmals mehrere Rechtsgüter der Unfallbeteiligten verletzt. Selbstverständlich hat der Geschädigte einen Anspruch darauf, diese Schäden vom Schädiger ersetzt zu bekommen. Da nicht alle Verkehrsteilnehmer die teils erheblichen Schäden aus eigener Tasche ersetzen können, sieht das Gesetz zu Recht vor, dass jedes Fahrzeug welches im Verkehr bewegt wird, eine Haftpflichtversicherung haben muß. Die Ansprüche der Geschädigten können aus diesem Grund sowohl direkt gegen den Schädiger als auch gegenüber seiner Haftpflichtversicherung geltend gemacht werden. Unterscheiden sich Schädiger und Halter des Fahrzeugs kann gem. § 7 StVG Ansprüche auch direkt gegen den Halter geltend gemacht werden. Somit stehen Ihnen im Fall eines Unfalls als Anspruchsgegener der Schädiger, also im Regelfall der Fahrer des Fahrzeugs, der Halter und die dahinterstehende Haftpflichtversicherung zur Verfügung.

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