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Kfz-Haftpflichtversicherung

Durch die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung wird das Risiko versichert, das einem Dritten im Zusammenhang mit dem Betrieb Ihres Kraftfahrzeugs ein Schaden entsteht und Sie als Fahrer oder Halter für diesen Schaden haften müssen. Als Haftungsgrundlage kommen diesbezüglich insbesondere § 7 StVG und § 823 ff. BGB in betracht

Durch die Haftpflichtversicherung werden im Fall eines Unfalles diejenigen Schäden reguliert, die ein Dritter, z.B. ein Fußgänger oder ein anderer Kraftfahrzeugführer oder Eigentümer durch den Berieb Ihres Kraftfahrzeugs erleidet. Beachten Sie: Die Schäden an Ihrem Fahrzeug werden durch Ihre Kfz- Haftpflichtversicherung nicht abgedeckt.Die Schäden an Ihrem Fahrzeug können Sie durch Abschluß einer sog. Fahrzeugversicherung (Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung) versichern.

Ihre Haftpflichtversicherung ist verpflichtet alle Kosten zu übernehmen, wenn

- Sachen Dritter beschädigt oder zerstört werden,
- durch den Unfall dritte Personen verletzt oder getötet werden,
- Sie oder Ihre Versicherung zu unrecht von Dritten in Anspruch genommen wird und Sie zur Abwehr dieser unbegründeter Ansprüche z.B. einen Rechtsanwalt beauftragen, einen Sachverständigen einschalten oder vor Gericht ziehen müssen.

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