Antwort1

Fragebogen

Haben Sie die gegnerische Haftpflichtversicherung herausgefunden, so sollten Sie ihren Schaden bei der Versicherung anmelden. Hat der Gechädigte den Unfall seiner Haftpflichtversicherung gemeldet, so wird sich diese mit Ihnen direkt in Verbindung setzen. Es wird Ihnen ein Fragebogen zugesandt werden, in dem sie angeben müssen, wie sich der Unfall ereignet hat und welche Schäden Ihnen entstanden sind. Zudem werden Ihre Daten abgefragt.

Melden Sie den Unfall im übrigen auch Ihrer eigenen Haftpflichtversicherung, dies selbst dann, wenn Sie keine Schuld am Unfall haben. Sie sind verpflichtet, den Unfall auch Ihrer eigenen Versicherung zu melden.

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Verkehrsunfall
Antwort2