Antwort6

Gutachter der Versicherung

Lassen Sie den Schaden nicht von einem Gutachter der gegnerischen Haftpflichtversicherung begutachten. Es leuchtet ein, dass Gutachter, deren Arbeit- bzw. Auftraggeber ja schließlich die Versicherung ist, den Schaden eher versuchen gering zu halten. Ist beispielsweise ein Kotflügel verbeult, so könnte dieser ausgebeult oder komplett erneuert werden. Es bleibt zu befürchten, dass sich die Gutachter der gegnerischen Haftpflichtversicherung im Zweifelsfall eher für die günstigere und nicht unbedingt für die geschädigtenfreundlichste Variante entscheiden werden. Sie haben aber ein Recht auf einen unabhängigen oder sogar geschädigtenfreundlichen Gutachter. Nutzen Sie dieses Recht. Die gegnerische Haftpflichtversicherung kann Ihnen die Inanspruchnahme eines unabhängigen Gutachters nicht verweigern!

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