Antwort7
Schadensbegutachtung
Lassen Sie den Schaden nicht unbedingt von einem Gutachter der gegnerischen Haftpflichtversicherung begutachten. Es leuchtet ein, dass Gutachter, deren Arbeit- bzw. Auftraggeber ja schließlich die Versicherung ist, den Schaden eher versuchen gering zu halten. Ist beispielsweise ein Kotflügel verbeult, so könnte dieser ausgebeult oder komplett erneuert werden. Es bleibt zu befürchten, dass sich die Gutachter der gegnerischen Haftpflichtversicherung im Zweifelsfall eher für die günstigere und nicht unbedingt für die geschädigtenfreundliche Variante entscheiden werden.