Antwort8
Haftpflichtversicherung
Da die Haftpflichtversicherung bei einem Unfall immer mit im Boot ist und die Versicherung auch zahlungsfähig ist, ist es ratsam die Ansprüche direkt gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend zu machen. Sie können die Haftpflichtversicherung direkt beim Schädiger erfragen. Lassen Sie sich vom Schädiger am Unfallort am besten seine Versicherungskarte geben. Hat dieser die Karte nicht bei sich, so notieren Sie sich den Namen der Versicherung, ggf. die Adresse und die Versicherungsnummer. Zudem sollten Sie sich am Unfallort selbstverständlich neben dem Namen und der Adresse des Fahrers und das Kfz-Kennzeichen notieren.