Geschwindigkeit
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Geschwindigkeit | |||
8 | Mit nicht angepasster Geschwindigkeit gefahren | ||
8.1 | trotz angekündigter Gefahrenstelle, bei Unübersichtlichkeit, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen, Bahnübergängen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen (z. B. Nebel, Glatteis) | 3 Abs. 1 Satz 1, 2, 4, 5 19 Abs. 1 Satz 2 49 Abs. 1 Nr. 3, 19 Buchstabe a | 100 € |
8.2 | in anderen als in Nummer 8.1 genannten Fällen mit Sachbeschädigung | 3 Abs. 1 Satz 1, 2, 4, 5 1 Abs. 2 49 Abs. 1 Nr. 1, 3 | 35 € |
9 | Festgesetzte Höchstgeschwindigkeit bei Sichtweite unter 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen überschritten | 3 Abs. 1 Satz 3 49 Abs. 1 Nr. 3 | 80 € |
9.1 | um mehr als 20 km/h mit einem Kraftfahrzeug der in 3 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe a oder b StVO genannten Art | Bußgelder in €. Zur Tabelle Geschindigkeitsübertretungen bitte hier klicken! | |
9.2 | um mehr als 15 km/h mit kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugen der in Nummer 9.1 genannten Art mit gefährlichen Gütern oder Kraftomnibussen mit Fahrgästen | Bußgelder in €. Zur Tabelle Geschindigkeitsübertretungen bitte hier klicken! | |
9.3 | um mehr als 25 km/h innerorts oder 30 km/h außerorts mit anderen als den in Nummer 9.1 oder 9.2 genannten Kraftfahrzeugen | Bußgelder in €. Zur Tabelle Geschindigkeitsübertretungen bitte hier klicken! | |
10 | Als Fahrzeugführer ein Kind, einen Hilfsbedürftigen oder älteren Menschen gefährdet, insbesondere durch nicht ausreichend verminderte Geschwindigkeit, mangelnde Bremsbereitschaft oder unzureichenden Seitenabstand beim Vorbeifahren oder Überholen | 3 Abs. 2a 49 Abs. 1 Nr. 3 | 80 € |
11 | Zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten mit | 3 Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 49 Abs. 1 Nr. 3 18 Abs. 5 Satz 2 49 Abs. 1 Nr. 18 20 Abs. 2 Satz 1, Abs. 4 Satz 1, 2 49 Abs. 1 Nr. 19 Buchstabe b 41 Abs. 2 Nr. 5 Satz 6 Buchstabe e, Satz 7 Nr. 2 Satz 1 (Zeichen 239 oder 242 mit Zusatzschild, das den Fahrzeugverkehr zulässt) 49 Abs. 3 Nr. 4 41 Abs. 2 Nr. 7 (Zeichen 274 oder 274.1, 274.2) 49 Abs. 3 Nr. 4 42 Abs. 4a Nr. 2 (Zeichen 325) 49 Abs. 3 Nr. 5 | |
11.1 | Kraftfahrzeugen der in 3 Abs. 3 Nr. 2 Buchstabe a oder b StVO genannten Art | Bußgelder in €. Zur Tabelle Geschindigkeitsübertretungen bitte hier klicken! | |
11.2 | kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugen der in Nr. 11.1 genannten Art mit gefährlichen Gütern oder Kraftomnibussen mit Fahrgästen | Bußgelder in €. Zur Tabelle Geschindigkeitsübertretungen bitte hier klicken! | |
11.3 | anderen als den in Nr. 11.1 oder 11.2 genannten Kraftfahrzeugen | Bußgelder in €. Zur Tabelle Geschindigkeitsübertretungen bitte hier klicken! |