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Datenermittlung bei flüchtigem Fahrer

Weigert sich der Fahrer die Daten herauszugeben oder weiß der Fahrer die Daten nicht, so haben Sie die Möglichkeit, durch das Kfz-Kennzeichen, die Haftpflichtversicherung in Erfahrung zu bringen. Gleiches gilt für den Fall, bei dem der Fahrer vom Unfallort flüchtet. Versuchen Sie sich in einem solchen Fall daher stets zumindest das Kennzeichen zu merken. Haben Sie sich da Kennzeichen notiert, kann man zumindest die gegnerische Haftpflichtversicherung herausfinden. Dies geschieht wie folgt:

Die Versicherungen haben eine Institution gegründet, über die Sie im Falle eines Unfalls die zuständige Haftpflichtversicherung des Schädiger ausfindig machen können. Über den Zentralruf der Autoversicherer können Sie den Unfall melden. Geben Sie an, wo der Unfall wann passiert ist und teilen Sie mit, dass Sie zum Zweck der Schadensregulierung die zuständige Haftpflichtversicherung wissen müssen. Sie müssen zudem selbstverständlich das Kfz- Kennzeichen des gegnerischen Fahrzeugs angeben.
Der Zentralruf der Autoversicherer wird Ihnen dann , meist innerhalb von 24 Stunden, die gegnerische Haftpflichtversicherung und die Versicherungsnummer angeben. Unter dieser können Sie dann den Schaden bei der Versicherung anmelden. Sie sollten jedoch in solchen Fällen einen Rechtsanwalt mit der Regulierung des Schadens beauftragen.

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