Rotlichtverstoß mit der Stoppuhr gemessen

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Urteil 5

Wenn Polizisten einen Rotlichtverstoß mit der Stoppuhr messen, müssen sie mehr als 0,3 Sekunden Toleranz einräumen.

eine Toleranzzeit einräumen:


OLG Düsseldorf

Az.: 2b Ss OWi 132/00



Leitsatz: Wenn Polizisten einen Rotlichtverstoß mit der Stoppuhr messen, müssen sie mehr als 0,3 Sekunden Toleranz einräumen.

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Zu den inhaltlichen Anforderungen an ein Urteil
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