Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren

Abbiegen, Wenden,Rückwärtsfahren

35

Abgebogen, ohne sich ordnungsgemäß oder rechtzeitig eingeordnet oder ohne vor dem Einordnen oder Abbiegen auf den nachfolgenden Verkehr geachtet zu haben

9 Abs. 1 Satz 2, 4 49 Abs. 1 Nr. 9

10 €

35.1

- mit Gefährdung

9 Abs. 1 Satz 2, 4 1 Abs. 2 49 Abs. 1 Nr. 1, 9

30 €

35.2

- mit Sachbeschädigung

35 €

36

Als Linksabbieger auf längs verlegten Schienen eingeordnet und dadurch ein Schienenfahrzeug behindert

9 Abs. 1 Satz 3 49 Abs. 1 Nr. 9

5 €

37

Als auf der Fahrbahn abbiegender Radfahrer bei ausreichendem Raum nicht an der rechten Seite des in gleicher Richtung abbiegenden Fahrzeugs geblieben

9 Abs. 2 Satz 1 49 Abs. 1 Nr. 9

10 €

37.1

- mit Behinderung

9 Abs. 2 Satz 1 1 Abs. 2 49 Abs. 1 Nr. 1, 9

15 €

37.2

- mit Gefährdung

20 €

37.3

- mit Sachbeschädigung

25 €

38

Als nach links abbiegender Radfahrer nicht abgestiegen, obwohl es die Verkehrslage erforderte, oder Radverkehrsführungen nicht gefolgt

9 Abs. 2 Satz 4, 5 49 Abs. 1 Nr. 9

10 €

38.1

- mit Behinderung

9 Abs. 2 Satz 4, 5 1 Abs. 2 49 Abs. 1 Nr. 1, 9

15 €

38.2

- mit Gefährdung

20 €

38.3

- mit Sachbeschädigung

25 €

39

Abgebogen, ohne Fahrzeug durchfahren zu lassen

9 Abs. 3 Satz 1, 2, Abs. 4 Satz 1 49 Abs. 1 Nr. 9

10 €

40

Abgebogen, ohne Fahrzeug durchfahren zu lassen, und dadurch einen anderen gefährdet

9 Abs. 3 Satz 1, 2, Abs. 4 Satz 1 1 Abs. 2 49 Abs. 1 Nr. 1, 9

70 €

41

Beim Abbiegen auf einen Fußgänger keine besondere Rücksicht genommen und ihn dadurch gefährdet

9 Abs. 3 Satz 3 1 Abs. 2 49 Abs. 1 Nr. 1, 9

70 €

42

Beim Linksabbiegen nicht voreinander abgebogen

9 Abs. 4 Satz 2 49 Abs. 1 Nr. 9

10 €

43

Beim Linksabbiegen nicht voreinander abgebogen und dadurch einen anderen gefährdet

9 Abs. 4 Satz 2 1 Abs. 2 49 Abs. 1 Nr. 1, 9

70 €

44

Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden oder Rückwärtsfahren einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet

9 Abs. 5 49 Abs. 1 Nr. 9

80 €

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