Das sollten Sie wissen!

Als Kraftfahrzeugführer kann man sehr schnell mit dem Strafgesetzbuch in Konflikt geraten. Das Strafgesetzbuch sieht sogenannte Verkehrsstraftaten vor, die gewisse Verhaltensweisen im Straßenverkehr unter Strafe stellen. Sobald ein solcher Verkehrsstraftatbestand von einem Kraftfahrzeugführer verwirklicht worden ist, kommen Geldstrafen und Freiheitsstrafen in Betracht. Insbesondere aber sieht 69 des Strafgesetzbuches ebenfalls vor, dass bei Verkehrsstraftaten ganz regelmäßig auch der Führerschein zu entziehen ist. Als eine dieser Verkehrsstraftaten ist die Unfallflucht zu nennen. 142 des Strafgesetzbuch benennt, ab wann der Tatbestand der Unfallflucht vorliegt. Grundsätzlich bedroht die Vorschrift des 142 StGB denjenigen Kraftfahrzeugführer mit Geld- oder Freiheitsstrafen, der sich als tatsächlicher, aber auch als möglicher, Unfallbeteiligter unerlaubt vom Unfallort entfernt und auch nicht nachträglich die Feststellung seiner Person als Unfallbeteiligter ermöglicht hat.

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