Antwort 1

Der TÜV meines Autos war am 1.1.07 abgelaufen. Ich habe mein Fahrzeug am 1.3.2007 zum TÜV gebracht. Dort wurde mir nur TÜV bis zum 1.1.09 bescheinigt. Ist das richtig?

Antwort 2

Was gilt, wenn in dem TÜV-Bericht Mängel festgestellt wurden?

Antwort 3

Muss ich die Untersuchungsberichte bezüglich der Hauptuntersuchung und der Abgasuntersuchung aufheben?

Antwort 4

Was für Prüfungszeiträume gelten beim TÜV für Wohnmobile?

Antwort 5

Was droht, wenn die HU-Fristen überschritten werden?

Antwort 6

Was droht, wenn die AU-Fristen überschritten werden?

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