Abmessung von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen
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Abmessungen von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen |
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192 |
Kraftfahrzeug, Anhänger oder Fahrzeugkombinationen in Betrieb genommen, obwohl die höchstzulässige Breite, Höhe oder Länge überschritten war |
32 Abs. 1 bis 4, 9 69a Abs. 3 Nr. 2 |
50 € |
193 |
Als Halter die Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs, Anhängers oder einer Fahrzeugkombination angeordnet oder zugelassen, obwohl die höchstzulässige Breite, Höhe oder Länge überschritten war |
31 Abs. 2 i.V.m. 32 Abs. 1 bis 4, 9 69a Abs. 5 Nr. 3 |
75 € |