Abstand

Abstand

12

Erforderlichen Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten

4 Abs. 1 Satz 1 49 Abs. 1 Nr. 4

12.1

bei einer Geschwindigkeit bis 80 km/h

25 €

12.2

- mit Gefährdung

4 Abs. 1 Satz 1 1 Abs. 2 49 Abs. 1 Nr. 1, 4

30 €

12.3

- mit Sachbeschädigung

35 €

12.4

bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h, sofern der Abstand in Metern nicht weniger als ein Viertel des Tachowertes betrug

4 Abs. 1 Satz 1 49 Abs. 1 Nr. 4

35 €

12.5

bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h, sofern der Abstand in Metern weniger als ein Viertel des Tachowertes betrug

Bußgelder in €. Zur Tabelle Abstandsunterschreitung bitte hier klicken!

12.6

bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h, sofern der Abstand in Metern weniger als ein Viertel des Tachowertes betrug

Bußgelder in €. Zur Tabelle Abstandsunterschreitung bitte hier klicken!

13

Als Vorausfahrender ohne zwingenden Grund stark gebremst

13.1

- mit Gefährdung

4 Abs. 1 Satz 2 1 Abs. 2 49 Abs. 1 Nr. 1, 4

20 €

13.2

- mit Sachbeschädigung

30 €

14

Den zum Einscheren erforderlichen Abstand von dem vorausfahrenden Fahrzeug außerhalb geschlossener Ortschaften nicht eingehalten

4 Abs. 2 Satz 1 49 Abs. 1 Nr. 4

25 €

15

Mit Lastkraftwagen (zulässiges Gesamtgewicht über 3,5 t) oder Kraftomnibus bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h auf einer Autobahn Mindestabstand von 50 m von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten

4 Abs. 3 49 Abs. 1 Nr. 4

80 €

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf „Alle erlauben“ erklären Sie sich damit einverstanden. Weiterführende Informationen und die Möglichkeit, einzelne Cookies zuzulassen oder sie zu deaktivieren, erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.