Abstand
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Abstand | ||
12 |
Erforderlichen Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten |
4 Abs. 1 Satz 1 49 Abs. 1 Nr. 4 |
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12.1 |
bei einer Geschwindigkeit bis 80 km/h |
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25 € |
12.2 |
- mit Gefährdung |
4 Abs. 1 Satz 1 1 Abs. 2 49 Abs. 1 Nr. 1, 4 |
30 € |
12.3 |
- mit Sachbeschädigung |
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35 € |
12.4 |
bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h, sofern der Abstand in Metern nicht weniger als ein Viertel des Tachowertes betrug |
4 Abs. 1 Satz 1 49 Abs. 1 Nr. 4 |
35 € |
12.5 |
bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h, sofern der Abstand in Metern weniger als ein Viertel des Tachowertes betrug |
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Bußgelder in €. Zur Tabelle Abstandsunterschreitung bitte hier klicken! |
12.6 |
bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h, sofern der Abstand in Metern weniger als ein Viertel des Tachowertes betrug |
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Bußgelder in €. Zur Tabelle Abstandsunterschreitung bitte hier klicken! |
13 |
Als Vorausfahrender ohne zwingenden Grund stark gebremst |
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13.1 |
- mit Gefährdung |
4 Abs. 1 Satz 2 1 Abs. 2 49 Abs. 1 Nr. 1, 4 |
20 € |
13.2 |
- mit Sachbeschädigung |
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30 € |
14 |
Den zum Einscheren erforderlichen Abstand von dem vorausfahrenden Fahrzeug außerhalb geschlossener Ortschaften nicht eingehalten |
4 Abs. 2 Satz 1 49 Abs. 1 Nr. 4 |
25 € |
15 |
Mit Lastkraftwagen (zulässiges Gesamtgewicht über 3,5 t) oder Kraftomnibus bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h auf einer Autobahn Mindestabstand von 50 m von einem vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten |
4 Abs. 3 49 Abs. 1 Nr. 4 |
80 € |