Ampel und Grüner Pfeil

Wechsellichtzeichen,Dauerlichtzeichen und Grünpfeil (Ampelanlagen)

130

Als Fußgänger rotes Wechsellichtzeichen nicht befolgt oder den Weg beim Überschreiten der Fahrbahn beim Wechsel von Grün auf Rot nicht zügig fortgesetzt

37 Abs. 2 Nr. 1 Satz 7, Nr. 2, 5 Satz 3 49 Abs. 3 Nr. 2

5 €

130.1

- mit Gefährdung

37 Abs. 2 Nr. 1 Satz 7, Nr. 2, 5 Satz 3 1 Abs. 2 49 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 2

5 €

130.2

- mit Sachbeschädigung

10 €

131

Beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil

131.1

aus einem anderen als dem rechten Fahrstreifen abgebogen

37 Abs. 2 Nr. 1 Satz 9 49 Abs. 3 Nr. 2

15 €

131.2

den Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtungen, ausgenommen den Fahrradverkehr auf Radwegfurten, behindert

37 Abs. 2 Nr. 1 Satz 10 49 Abs. 3 Nr. 2

35 €

132

Als Fahrzeugführer in anderen als den Fällen des Rechtsabbiegens mit Grünpfeil rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt

37 Abs. 2 Nr. 1 Satz 7, 11, Nr. 2, Abs. 3 Satz 1, 2 49 Abs. 3 Nr. 2

90 €

132.1

mit Gefährdung

37 Abs. 2 Nr. 1 Satz 7, 11, Nr. 2, Abs. 3 Satz 1, 2 1 Abs. 2 49 Abs. 1 Nr. 1,Abs. 3 Nr. 2

200 €Fahrverbot1 Monat

132.2

mit Sachbeschädigung

37 Abs. 2 Nr. 1 Satz 7, 11,Nr. 2, Abs. 3 Satz 1, 2 1 Abs. 2 49 Abs. 1 Nr. 1,Abs. 3 Nr. 2

240 €Fahrverbot1 Monat

132.3

bei schon länger als 1 Sekunde andauernder Rotphase eines Wechsellichtzeichens

37 Abs. 2 Nr. 1 Satz 7, 11, Nr. 2 49 Abs. 3 Nr. 2

200 €Fahrverbot1 Monat

132.3.1

mit Gefährdung

37 Abs. 2 Nr. 1 Satz 7, 11, Nr. 2 1 Abs. 2 49 Abs. 1 Nr. 1,Abs. 3 Nr. 2

320 €Fahrverbot1 Monat

132.3.2

mit Sachbeschädigung

37 Abs. 2 Nr. 1 Satz 7, 11, Nr. 2 1 Abs. 2 49 Abs. 1 Nr. 1,Abs. 3 Nr. 2

360 €Fahrverbot1 Monat

133

Beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil

133.1

vor dem Rechtsabbiegen mit Grünpfeil nicht angehalten

37 Abs. 2 Nr. 1 Satz 7 49 Abs. 3 Nr. 2

70 €

133.2

den Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtungen, ausgenommen den Fahrradverkehr auf Radwegfurten, gefährdet

37 Abs. 2 Nr. 1 Satz 10 49 Abs. 3 Nr. 2

100 €

133.3

den Fußgängerverkehr oder den Fahrradverkehr auf Radwegfurten der freigegebenen Verkehrsrichtungen

37 Abs. 2 Nr. 1 Satz 10 49 Abs. 3 Nr. 2

133.3.1

behindert

100 €

133.3.2

gefährdet

150 €

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