Ausländische Kfz

Ausländische Kraftfahrzeuge

185

Zulassungsbescheinigung oder die Übersetzung des ausländischen Zulassungsscheins nicht mitgeführt oder nicht ausgehändigt

20 Abs. 4 48 Nr. 5

10 €

185a

An einem ausländischen Kraftfahrzeug oder ausländischen Kraftfahrzeuganhänger das heimische Kennzeichen oder das Unterscheidungszeichen unter Verstoß gegen eine Vorschrift über deren Anbringung geführt

21 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2, Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 48 Nr. 19

10 €

185b

An einem ausländischen Kraftfahrzeug oder ausländischen Kraftfahrzeuganhänger das vorgeschriebene heimische Kennzeichen nicht geführt

21 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 48 Nr. 19

40 €

185c

An einem ausländischen Kraftfahrzeug oder ausländischen Kraftfahrzeuganhänger das Unterscheidungszeichen nicht geführt

21 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 48 Nr. 19

15 €

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