Ausländische Kfz
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Ausländische Kraftfahrzeuge |
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185 |
Zulassungsbescheinigung oder die Übersetzung des ausländischen Zulassungsscheins nicht mitgeführt oder nicht ausgehändigt |
20 Abs. 4 48 Nr. 5 |
10 € |
185a |
An einem ausländischen Kraftfahrzeug oder ausländischen Kraftfahrzeuganhänger das heimische Kennzeichen oder das Unterscheidungszeichen unter Verstoß gegen eine Vorschrift über deren Anbringung geführt |
21 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2, Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 48 Nr. 19 |
10 € |
185b |
An einem ausländischen Kraftfahrzeug oder ausländischen Kraftfahrzeuganhänger das vorgeschriebene heimische Kennzeichen nicht geführt |
21 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 48 Nr. 19 |
40 € |
185c |
An einem ausländischen Kraftfahrzeug oder ausländischen Kraftfahrzeuganhänger das Unterscheidungszeichen nicht geführt |
21 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 48 Nr. 19 |
15 € |