Betriebsverbot und Beschränkungen

Betriebsverbot und Beschränkungen

253

Einem Verbot, ein Fahrzeug in Betrieb zu setzen, zuwidergehandelt oder Beschränkung nicht beachtet

5 Abs. 1 48 Nr. 7

50 €

Betriebsverbot und -beschränkungen

178

(weggefallen)

5 Abs. 1 48 Nr. 7

50 €

178a

Betriebsverbot wegen Verstoßes gegen Mitteilungspflichten oder die Pflichten beim Erwerb des Fahrzeugs nicht beachtet

13 Abs. 1 Satz 5, Abs. 4 Satz 4 48 Nr. 7

40 €

179

Ein Fahrzeug in Betrieb gesetzt, dessen Kennzeichen nicht wie vorgeschrieben ausgestaltet oder angebracht ist; ausgenommen ist das Fehlen des vorgeschriebenen Kennzeichens

10 Abs. 12, i.V.m. 10 Abs. 1, 2 Satz 2 und 3 Halbsatz 1, Abs. 6 Satz 1 bis 3, Abs. 7, 8 Halbsatz 1, Abs. 9 Satz 1 Halbsatz 1, auch i.V.m. 16 Abs. 5 Satz 3 17 Abs. 2 Satz 4 19 Abs. 1 Nr. 3 Satz 5 48 Nr. 1

10 €

179a

Fahrzeug in Betrieb genommen, obwohl das vorgeschriebene Kennzeichen fehlt

10 Abs. 12 i.V.m. 10 Abs. 5 Satz 1 48 Nr. 1

40 €

179b

Fahrzeug in Betrieb genommen, dessen Kennzeichen mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen ist

10 Abs. 12 i.V.m. 10 Abs. 2 Satz 1 48 Nr. 1

50 €

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