Zustand des Fahrzeuges

Sonstige Pflichten für den verkehrssicheren Zustand des Fahrzeugs

214

Kraftfahrzeug in Betrieb genommen, das sich in einem Zustand befand, der die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt insbesondere unter Verstoß gegen eine Vorschrift über Lenkeinrichtungen, Bremsen, Einrichtungen zur Verbindung von von Fahrzeugen

30 Abs. 1 69a Abs. 3 Nr. 1 38 41 Abs. 1 bis 12, 15 Satz 1, 3, 4, Abs. 16, 17 43 Abs. 1 Satz 1 bis 3, Abs. 4 Satz 1, 3 69a Abs. 3 Nr. 3, 9, 13

214.1

bei Lastkraftwagen oder Kraftomnibussen

180 €

214.2

bei anderen als in Nummer 214.1 genannten Kraftfahrzeugen Mitführen von Anhängern hinter Kraftrad oder Personenkraftwagen

90 €

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