Rotlichtverstoß mit der Stoppuhr gemessen
Urteil 5
Wenn Polizisten einen Rotlichtverstoß mit der Stoppuhr messen, müssen sie mehr als 0,3 Sekunden Toleranz einräumen.
eine Toleranzzeit einräumen:
OLG Düsseldorf
Az.: 2b Ss OWi 132/00
Leitsatz: Wenn Polizisten einen Rotlichtverstoß mit der Stoppuhr messen, müssen sie mehr als 0,3 Sekunden Toleranz einräumen.