Änderung des Bußgeldkataloge

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Änderung des Bußgeldkataloge

Änderung des Bußgeldkataloges

Autofahrer müssen sich erneut auf eine Erhöhung der Bußgelder für Ordnungswidrigkeiten einstellen. Zu Zeit wird innerhalb einer Arbeitsgruppe ein neues Konzept zur Reform des Bußgeldkatalogs erarbeitet. Der 45. Deutsche Verkehrsgerichtstag hat sich Ende Januar 2007 mit diesem Thema eingehend befasst. Es ist davon auszugehen, dass es zu einer Verdopplung der derzeitig gesetzlich festgelegten Höchstrahmen für Bußgelder kommen wird. Der Höchstrahmen für Ordnungswidrigkeiten würde dann auf € 2.000,- angehoben. Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Alkohol- und Drogenverstößen könnten dann bis zur € 3.000,- betragen. Der ADAC befürchtet in diesem Zusammenhang, dass im Zug der Bußgeldkatalogreformen eine generelle Erhöhung der Ordnungswidrigkeiten erfolgen wird. Diese könnte dann für Autofahrer eine deutliche Erhöhung der Bußgelder im Fall eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens bedeuten.

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