Dieselrußfilter

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Dieselrußfilter

Dieselrußfilter:

Um die Emission gesundheitsschädlicher Feinstaube nachhaltig zu vermindern, hat die Bundesregierung beschlossen, partikelarme Diesel-Pkw besonders zu fördern.

Demnach werden Diesel-Pkw, die zwischen dem 1. Januar 2006 und dem 31. Dezember 2009, steuerlich begünstigt, wenn diese mit Dieselrußfiltern nachgerüstet werden. Bei Diesel-Pkw werden mit 330 € gefördert, wenn diese mit bestimmten Rußfiltern nachgerüstet werden. Die Bundesregierung verspricht sich von der steuerlichen Förderung, dass in Zukunft ein besonderer Anreiz für den Kauf, die Herstellung und die Nachrüstung hinsichtlich besonders Partikelarmer Pkw geschaffen wird .

Es ist damit zu rechnen, dass für Fahrzeuge, die nicht mit einem Dieselrußfilter nachgerüstet werden, eine Erhöhung der Kraftfahrzeugsteuer um 1,20 € je angefangenen 100 ccm Hubraum erfolgen wird. Die Erhöhung wird voraussichtlich ab 1.4.2007 gelten.

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