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Was gilt, wenn Verbotsschilder erst aufgestellt werden, nachdem das Fahrzeug ordnungsgemäß abgestellt wurde?

Die Frage, ob eine Abschleppmaßnahme wirksam war, stellt sich insbesondere auch, bei sogenannten mobilen Verkehrszeichen. Mobile Verkehrszeichen sind solche, die nicht dauerhaft, sondern nur nach Bedarf, aufgestellt werden. Solche mobilen Verkehrszeichen sind zum Beispiel für Baumaßnahmen oder für Umzüge insbesondere in Städten vorzufinden.

Die Rechtsprechung stellt in Fällen von mobilen Verkehrszeichen darauf ab, ob ein Kfz-Führer in der konkreten Verkehrssituation damit rechnen musste, dass es kurzfristig zu einer Änderung der zunächst bestehenden Verkehrsregelungen kommen konnte. So hat das BVerwG zum Beispiel entschieden, dass ein Autofahrer nicht ohne weiteres darauf vertrauen kann, dass ein zunächst ordnungsgemäß abgestelltes Fahrzeug auch noch eine Woche später an der gleichen Stelle ordnungsgemäß abgestellt werden konnte. Jedem Autofahrer wird deshalb aufgegeben, in regelmäßigen Abständen zu kontrollieren, ob sein Fahrzeug immer noch ordnungsgemäß abgestellt ist. Ein Kfz-Führer kann sich daher nicht ohne weiteres darauf berufen, dass sich sein Fahrzeug nur deshalb nicht im Halteverbot befindet, weil eine Woche zuvor ein solches Verbotsschild noch nicht aufgestellt gewesen sei.

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