Antwort 4
Was ist zu tun, wenn sich die ausländische Versicherung weigert, den Schaden zu regulieren?
Soweit sich die ausländische Versicherung tatsächliche weigert, ihre Schäden ganz oder teilweise zu regulieren, so sollten Sie spätestens jetzt einen Rechtsanwalt konsultieren.
Dieser wird dann die Erfolgsaussichten einer Klage, die ggf. im Ausland erhoben werden muss, genau prüfen. Zudem wird er für Sie abklären, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten für eine eventuelle Klage übernimmt.
Wichtig ist auch zu wissen, dass nicht in allen Ländern der gleiche Schadensersatz gewährt wird wie in Deutschland. So sieht das ausländische Recht zum Teil vor, dass zum Beispiel außergerichtliche Sachverständigenkosten oder die Kosten für einen Mietwagen gar nicht oder nur unter bestimmten Voraussetzungen gezahlt werden. Sie dürfen daher nicht ohne weiteres davon ausgehen, dass im gleichen Umfang wie in Deutschland ihre Schäden reguliert werden.
Gegebenenfalls können Sie eine Klage gegen eine ausländische Versicherungen auch in Deutschland erheben, wenn diese in Deutschland eine Niederlassung unterhält.
Durch Umsetzung der 5. Kraftfahrzeug-Haftpflichtrichtlinie haben Geschädigte ab dem 11.06.2007 die Möglichkeit die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners in dem Staat zu verklagen, in dem der Geschädigte seinen Wohnsitz hat. Das bedeutet, dass ein Deutscher mit Wohnsitz in Berlin eine spanische Kfz-Haftpflichtversicherung auch in Berlin verklagen kann. Dies bedeutet eine erhebliche Stärkung der Rechte von Geschädigten bei Auslandsunfällen.