Antwort10
Akteneinsicht
In dem Fall, in dem die Polizei eine Akte zu dem Unfall anlegt, wird dem Unfallhergang ein Aktenzeichen zugeordnet. Unter diesem Aktenzeichen werden dann alle relevanten Daten gespeichert. Akteneinsicht steht grundsätzlich nur einem Sie vertretenden Rechtsanwalt zu. Da Akteneinsicht für eine kompetente Unfallregulierung grundlegend ist, sollten Sie schon allein wegen dem Recht zur Akteneinsicht einen Rechtsanwalt beauftragen.