Verjährung, Ordnungswidrigkeiten

Eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr verjährt regelmäßig in drei Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt dabei mit Beendigung der Ordnungswidrigkeit, regelmäßig also am Tag der Begehung.

Beispiel: Sie wurden am 01.06.2006 geblitzt. Die Verjährung tritt in diesem Fall dann mit Ablauf des 01.09.2006 ein.

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