Falls Sie im Verkehr unter Drogeneinfluß ein Fahrzeug führen, wird ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr 316 StGB gegen Sie eingeleitet werden. Kann festgestellt werden, dass Sie aufgrund des Drogenkonsums nicht mehr in der Lage waren, das Fahrzeug sicher im Straßenverkehr zu führen, werden Sie

1) zu einer Geldstrafe verurteilt werden.
2) der Führerschein wird entzogen werden.
3) es wird ausgesprochen, dass Sie vor Ablauf einer bestimmten Sperrfrist (ca. 12 Monate) keine neue Fahrerlaubnis erhalten dürfen.
4) die Fahrerlaubnisbehörde wird vor der Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis eine MPU verlangen.

Falls Sie unter Drogeneinfluß auch noch einen Verkehrsunfall verursachen, wird die Geldstrafe deutlich höher ausfallen. Zudem besteht die Gefahr, dass Ihre Haftpflichtversicherung ein Teil des Schadens von Ihnen zurückverlangt.


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