Rechte des Käufers beim Mangel

Im dem Fall, dass Ihr Fahrzeug tatsächlich einen Sachmangel im Sinn des 434 BGB schon bei Übergabe des Fahrzeugs an Sie aufwies, haben Sie grundsätzlich folgende Rechte:

-Nachbesserung bzw. Neulieferung
-Rücktritt
-Minderung
-Schadensersatz

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