Antwort5
verkehrs-psycholgischer Beratungskurs
Falls Sie Ihren Führerschein nicht abgeben wollten, haben Sie auf Anordnung der Fahrerlaubnisbehörde nach Ihrem ersten A- Verstoß bzw. nach Ihren ersten zwei B-Verstößen ein Aufbauseminar absolviert. Begehen Sie dann nach der Teilnahme an einem Aufbauseminar wieder einen A- Verstoß bzw. zwei weitere B-Verstöße so wird Sie die Fahrerlaubnisbehörde schriftlich verwarnen und weist Sie auf die Möglichkeit zur freiwilligen Teilnahme (innerhalb von 2 Monaten) an einem verkehrs-psychologischen Beratungskurs hin. Bitte verwechseln Sie diesen verkehrs-psychologischen Beratungskurs nicht mit einer MPU (Medizinisch-psychologischen Untersuchung). Eine Verpflichtung zur Teilnahme an dem verkehrs-psychologischen Beratungskurs besteht nicht. Die Fahrerlaubnisbehörde kann Sie demnach nicht zu einer Teilnahme zwingen. Durch eine Teilnahme an einem verkehrs-psychologischen Beratungskurs können Sie aber insgesamt zwei Punkte im Verkehrszentralregister (VZR) abbauen. Diese Möglichkeit sollten Sie unter Umständen nutzen.