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Was gibt es für typische Betrugsmaschen bei einem Fahrzeugkauf?

Gerade bei einem Kauf in die Internet fallen immer wieder typische Betrugsmaschen von Betrügern auf. Insbesondere bei den folgenden drei Fallkonstellationen liegt es nahe, dass es sich um keine seriösen Angebote handelt. In diesen Fällen sollten Sie bei Zweifeln vom Kauf des Fahrzeugs Abstand nehmen:

Fall 1): Im Internet wird ein auffällig günstiges Fahrzeug angeboten. Meistens sind die Verkäufer lediglich über E-Mail zu erreichen. Der Verkäufer sagt dem Kaufinteressenten den Verkauf des Schnäppchenangebotes zu. Als Nachweis dafür, dass der Käufer es aber ernst meint, verlangt der Verkäufer dann regelmäßig den Nachweis, dass der Käufer eine Anzahlung bei einem Treuhändern hinterlegt hat. Typischerweise werden als Treuhänder dann Anbieter wie Western Union oder MoneyGram benannt. Diese Anbieter bieten jedoch nur den Treuhandservice an, wenn das Geld zwischen bekannten Person transferiert werden soll. Für die Abwicklung von Geschäften im Online-Autohandel eignen sich solche Anbieter nicht und bieten einen solchen Service auch nicht an.

Teilweise weisen die Verkäufer darauf hin, dass die Abhebung des eingezahlten Geldes nur mit einem besonderen Identitätsnachweis möglich sein soll. Aber auch ein solcher Identitätsnachweis gewährleistet nicht, dass der Verkäufer nicht zuvor, dass heißt vor Lieferung des Fahrzeuges, das Geld abheben kann. Leistete der Kaufinteressent die geforderte Anzahlung, so wird die geleistete Anzahlung meistens vorher abgehoben und das angebotene Fahrzeug nie ausgeliefert, da es meistens gar nicht existiert.

Fall 2): Wiederum wird von einem Verkäufer ein auffällig günstiges Fahrzeug angeboten. Meldet sich ein Kaufinteressent, so wird die Homepage einer vermeintlich seriösen Spedition oder eines vermeintlich seriösen Verschiffungsunternehmens im Internet benannt. Zur Verdeutlichung der Kaufabsicht des Kaufinteressenten soll dann an diese Spedition oder an dieses Verschiffungsunternehmen eine Anzahlung geleistet werden. Leistet der Kaufinteressent daraufhin die geforderte Anzahlung auf das auf der Webseite angegebenen Konto, so wird er kurze Zeit später feststellen, dass die Internetseite der Spedition oder des Verschiffungsunternehmens vom Netz genommen wurde. Die angegebenen Firmen existieren in der Regel gar nicht wirklich. Die Internetseiten wurden nur zu Betrugszwecken in das Internet eingestellt.

Das Problem mit der geleisteten Anzahlung ist dann folgendes: Insbesondere bei Bankkonten im Ausland, ist das geleistete Geld dann meistens nicht wieder zurück zu erlangen. Wichtig ist, dass Sie sich als Kaufinteressent von gut und seriösen gestalteten Internetseiten vermeintlich existierender seriöser Unternehmern nicht täuschen lassen. Meistens sind die Internetseiten sehr seriös und professionell layoutet.

Fall 3): Nicht nur Käufer, sondern auch Verkäufer sind teilweise das Ziel von Betrügern. In solchen Fallkonstellation meldet sich häufig ein vermeintlicher Kaufinteressent, meist aus dem Ausland, beim Verkäufer und gibt an, das angebotene Fahrzeug kaufen zu wollen. Die ausländischen Kaufinteressenten verhandeln dann regelmäßig nicht groß, sondern akzeptieren oftmals sehr schnell den geforderten Kaufpreis, auch wenn dieser definitiv zu hoch ist.

Der Käufer gibt daraufhin an, den Kaufpreis sofort per Scheck bezahlen zu wollen. Aus einem bestimmten Grund, zum Beispiel dafür, dass der Verkäufer eine Sicherheit hat, wird dann ein weitaus höherer Scheck, als der Kaufpreis beträgt, an den Verkäufer übersandt.

Der vermeintliche Käufer vereinbart dann mit dem Verkäufer, dass der überschüssige Betrag beim Fahrzeugkauf in bar zurückgezahlt werden soll bzw. auf ein Konto überwiesen wird. Da der Scheck in solchen Fällen nicht gedeckt sein wird, kann der Scheck bei der Bank des Verkäufers nicht eingelöst werden. Hat der Verkäufer auf Grund der Tatsache, dass er einen Scheck bekommen hat, das Fahrzeug bereits an den Käufer übergeben, so hat der Verkäufer ggf. sowohl sein Fahrzeug als auch den Kaufpreis verloren.

Bitte beachten Sie daher besonders:

Kein Verkäufer will sein Fahrzeug weit unter dem marktüblichen Preis verkaufen. Oftmals geben Betrüger an, das Fahrzeug verkaufen zu müssen, weil sie schnell Geld brauchen oder zum Beispiel umziehen müssen. Die Lebenserfahrung zeigt jedoch, dass selbst in solchen Situationen ein Fahrzeug nicht unter Wert verkauft werden wird. Daher seien Sie bei extrem günstigen Schnäppchen besonders vorsichtig.

Lassen Sie sich - egal ob als Käufer oder als Verkäufer - niemals darauf ein, eine Anzahlung zu leisten, Geld vorab an Treuhänder zu überweisen oder Schecks anzunehmen. Gerade beim Gebrauchtwagenkauf gilt: Nur Bares ist Wahres!

Seien Sie mit Ihren vertraulichen Daten beim Fahrzeugkauf zurückhaltend. Übersenden Sie nicht gedankenlos vertrauliche Informationen, wie Bankverbindungen, Kontonummern oder ähnliche Informationen an Personen, die Sie nicht kennen. Immer wieder ist festzustellen, dass mit den gedankenlos mitgeteilten Informationen dann Bankkonten leer geräumt werden oder die Betroffenen auf andere Weise im Internet oder außerhalb des Internets geschädigt werden.

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