Antwort 6
Kurzzeitkennzeichen:
Bis zum 1.5.98 mussten Kraftfahrzeugführer, die nur für eine ganz kurze Zeit ein Kfz im Straßenverkehr führen wollten, zum Beispiel für eine Überführungsfahrt, ein so genanntes rotes Kennzeichen beantragen. Ein rotes Kennzeichen wurde dauerhaft auch zuverlässigen Händlern ausgehändigt.
Seit dem 1.5.98 existieren diese Kennzeichen nicht mehr. Statt dem roten Kennzeichen werden nunmehr sogenannte Kurzzeitkennzeichen von den Straßenverkehrsbehörden ausgegeben.
Auf dem Kurzzeitkennzeichen wird von der Zulassungsstelle ein bestimmtes Ablaufdatum aufgedruckt. Dieser Ablauftag wird durch eine Prägung auf der rechten Seite des Kurzkennzeichens angezeigt. Diese Prägung zeigt drei untereinander geschriebene Zahlen auf. Zum Beispiel
24
01
07
Diese Prägung bedeutet dann, dass das Kurzkennzeichen mit Ablauf des 24. Januars 2007 die Gültigkeit verliert. Nach Ablauf der Gültigkeit des Kurzkennzeichens kann das Kennzeichen entsorgt werden. Es muß nicht mehr aufgehoben oder zurückgegeben werden. Ein Kurzkennzeichen kann längstens für 5 Tage ausgestellt werden.
Die Verwaltungsbehörden nehmen für die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichen eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 10,20 EUR. Für die Schilder selbst sind nochmals ca. 7 € zu zahlen. Wer ein Kurzkennzeichen beantragen will, benötigt eine Versicherungsbestätigung. Diese kann von der Versicherung ausgegeben werden.
Wer mit einem Kurzzeitkennzeichen ein Fahrzeug im Ausland führen will, sollte sich vorher informieren, ob das Kurzzeitkennzeichen im jeweiligen Land auch anerkannt wird. Insbesondere in Italien wurden seit Anfang 2004 Fahrzeuge mit deutschen Kurzzeitkennzeichen angehalten. Die italienischen Behörden verweigerten insoweit die Anerkennung des deutschen Kurzzeitkennzeichens.
Fahrzeugführer mit einem deutschen Kurzzeitkennzeichen mußten in Italien damit rechnen, mit Geldbußen von bis zu € 1.000,- bestraft zu werden. Nach Intervention des ADAC und des Bundesverkehrsministeriums ist dieses Problem in Italien offensichtlich nicht mehr aktuell. Dennoch sollten sich Fahrzeugführer vor einer Fahrt mit allen Fahrzeugen mit einem deutschen Kurzzeitkennzeichen informieren, ob das deutsche Kurzzeitkennzeichen in dem jeweiligen Land anerkannt ist.