verweigertes MPU-Gutachten

Es ist grundsätzlich Ihre Entscheidung, ob Sie der Anordnung der Fahrerlaubnisbehörde nachkommen und eine MPU durchführen lassen oder nicht. 11 Absatz 8 der Fahrerlaubnisverordnung bestimmt jedoch:

"Weigert sich der Betroffene, sich untersuchen zu lassen, oder bringt er der Fahrerlaubnisbehörde von ihr geforderte Gutachten nicht fristgerecht bei, darf sie bei ihrer Entscheidung auf die Nichteignung des Betroffenen schließen."

Das bedeutet für Sie, dass Ihnen Ihre Fahrerlaubnis schon allein deshalb entzogen werden darf bzw. Ihr Antrag auf Wiedererteilung abgelehnt werden darf, nur weil Sie das MPU-Gutachten nicht oder nicht fristgerecht beigebracht haben. Insofern ist nicht ratsam, gar kein oder ein MPU-Gutachten verspätet beizubringen.

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