Tilgung bei Führerschein auf Probe

Die Tilgung einer Eintragung einer Entscheidung wegen einer Ordnungswidrigkeit unterbleibt in jedem Fall so lange, wie der Betroffene im Zentralen Fahrerlaubnisregister als Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe gespeichert ist. Unabhängig davon, wann der Inhaber des Führerscheines auf Probe daher welche Verkehrsverstöße begeht, Eintragungen werden in seinem Fall auch dann noch nicht gelöscht, wenn die Tilgungsfrist eigentlich eingetreten wäre. Bei Inhabern von Führerscheinen auf Probe bleiben die Eintragungen zunächst bestehen. Wäre eine Eintragung eigentlich Tilgungsreif gewesen, so kann die Tilgung der Eintragung bei Vorliegen der Voraussetzungen erst mit Ablauf der Probezeit gelöscht werden.

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