Vorläufiger Entzug der Fahrerlaubnis

Sollte Sie tatsächlich irgendwann einmal im Straßenverkehr ein Fahrzeug führen, obwohl Sie in Folge von Alkohol oder Drogenkonsum nicht in der Lage sind, das Fahrzeug sicher zu führen, so wird Ihnen in aller Regel der Führerschein sofort entzogen werden. Es sieht dann so aus, dass Sie die Polizisten fragen werden, ob Sie den Führerschein freiwillig herausgeben. Tun Sie das nicht, so wird Ihr Führerschein beschlagnahmt werden. Die Polizisten haben ein Recht, Ihren Führerschein zu beschlagnahmen, wenn der Verdacht nahe liegt, dass Sie sich einer Trunkenheitsfahrt gem. 316 StGB strafbar gemacht haben. Das Recht zur vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis ergibt sich aus 111 a StPO. Hiernach kann die Fahrerlaubnis entzogen werden, wenn dringende Gründe für die Annahme vorhanden sind, dass die Fahrerlaubnis auch in einem späteren Strafverfahren tatsächlich entzogen werden wird.

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