erlaubter Konsum von Alkohol im Straßenverkehr

unter 0,5 Promille: nicht strafbar, wenn keine Anzeichen für Fahrunsicherheit vorliegen und es nicht zu einem Unfall kommt.

Kommt es zu einem Unfall und haben Sie Alkohol getrunken, besteht stets die Gefahr, dass Sie eine Teilschuld zugesprochen bekommen.

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