Schadenspositionen:

Bei einem Unfall hat der Geschädigte oftmals ein Vielzahl an verschiedenen Schäden, die es durchzusetzen gilt. Die Arbeit, die Lauferei, der Zeitaufwand, nervige Telefonate und Schreiben oder Besuche bei Ihrem Anwalt bezahlt Ihnen sowieso keiner. Deshalb sollten Sie zumindest darauf achten, dass Sie alle Ihnen zustehenden Schadenspositionen dem Grunde und der Höhe nach geltend machen. Sie haben das Recht darauf und dieses sollten Sie gegenüber der Versicherung im Schadensfall auch durchsetzen. Schließlich bezahlt jeder oft hohe Versicherungsbeträge, weshalb man mit den Versicherern im Falle eines Unfalls kein Mitleid haben muß. Im folgenden stellen, wir Ihnen daher dar, welche einzelnen Schadenspositionen Sie gegenüber der Versicherung geltend machen können:

-Ersatz des gesamten Fahrzeugsschadens
-Mietwagen und Nutzungsausfallentschädigung
-Merkantiler Minderwert
-Abschleppkosten
-Gutachterkosten
-Sonstige Schäden
-Auslagenpauschale

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