18 Punkte

Erreicht ein Fahrerlaubnisinhaber 18 Punkte im Verkehrszentralregister, so ist die Fahrerlaubnis zu entziehen. Bezüglich der 18-Punkte-Grenze hat die Verwaltungsbehörde jedoch ein Stufensystem zu durchlaufen. Nicht selten passieren beim Durchlaufen dieses Stufensystems formelle oder inhaltliche Fehler. Gerade bei einem Führerscheinentzug durch Erreichen der 18-Punkte-Grenze kann daher im Verwaltungsverfahren der Führerscheinentzug ggf. rückgängig gemacht werden, wenn die Verwaltungsbehörde nicht die formellen Voraussetzungen des 4 StVG eingehalten hat.

Die Verwaltungsbehörde muss nämlich, damit sie den Führerschein entziehen kann, den Fahrerlaubnisinhaber rechtzeitig belehren und ihn inhaltlich richtig auf die Folgen von Punkte-Eintragungen hinweisen. Hat die Behörde, und das ist nicht selten der Fall, dies nicht richtig oder nicht rechtzeitig getan, so ist der Fahrerlaubnisinhaber so zu stellen, als wenn er die entsprechenden Grenzwerte (9 Punkte, 14 Punkte, 18 Punkte) nicht erreicht hätte. Nicht selten kann auf diesem Wege eine Entziehungsverfügung aufgehoben werden, da nachgewiesen werden kann, dass die Verwaltungsbehörde diese Maßnahmestufen nicht inhaltlich oder formell richtig eingehalten hat.

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