Abschleppkosten

Mußten Sie Ihr Fahrzeug durch den Unfall abschleppen lassen, so sind auch dies kausale Unfallschäden, die die Versicherung grundsätzlich zu tragen hat. Beachten Sie dabei aber, dass das Fahrzeug nicht überallhin transportiert werden kann. Als Grundsatz gilt, dass die Versicherung nur die Abschleppkosten zu tragen hat, die entstanden wären, wenn das Fahrzeug in die nächste geeignete Werkstatt gebracht worden wäre. Das heißt, dass ein Mercedes nicht in die Citroenwerkstatt geschleppt werden muß, nur weil diese am nächsten liegt. Der Transport in die nächste Mercedeswerkstatt müsste die Versicherung noch bezahlen. Nicht mehr bezahlen müßte die Versicherung den Transport in eine 600 km entfernte Mercedeswerkstatt, nur weil dort ein guter Freund des Geschädigten arbeitet.



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